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Deutschland · Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

GModG: die 70-kW-Schwelle, belegt mit echten Daten.

Im Juli 2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz neu gefasst und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Für gewerbliche Portfolios ist § 56 die wichtigste Änderung: Die Schwelle für die Gebäudeautomatisierung sinkt von 290 kW auf 70 kW, Frist ist der 31. Dezember 2029. Rhino liefert die prüffähigen Verbrauchsdaten, auf denen diese Pflicht aufsetzt.

Was aus dem GEG geworden ist
Das GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) ist das Gesetz, das das Gebäudeenergiegesetz neu gefasst und umbenannt hat. Ausgefertigt am 23. Juli 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026, Inkrafttreten der Kernvorschriften am 29. Juli 2026. Es bleibt die deutsche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Wer bisher das GEG verfolgt hat: Es ist dasselbe Gesetz unter neuem Namen, inhaltlich aber weitgehend neu.
Rhino Plattform: Monitoring für die Gebäudeautomatisierung nach GModG
Anwendungsbereich

Für wen die 70-kW-Regel gilt.

§ 56 GModG gilt seit dem 29. Juli 2026. Er erfasst Neubau und Bestand gleichermaßen, und die neue Schwelle zieht einen großen Teil des deutschen Gewerbebestands in die Pflicht, der bisher außen vor war.

Auf einen Blick
70 kW
Nennleistung der Heizungs-, Klima- oder kombinierten Lüftungsanlage. Darüber braucht ein Nichtwohngebäude ein System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung. Die alte Schwelle lag bei 290 kW.
31.12. 2029
Frist für die Ausrüstung. Die Pflicht selbst besteht bereits: Die Frist läuft, sie beginnt nicht erst.
Jan. 2027
Energieausweise für Nichtwohngebäude wechseln auf die Skala A bis G, und der Verbrauchsausweis wird bei Verkauf oder Vermietung nicht mehr akzeptiert.

Bürogebäude

Bei 70 kW trifft die Regel nicht mehr nur große Zentralen. Mittelgroße Büros, Single-Tenant-Objekte und älterer Bestand mit überdimensionierter Anlagentechnik fallen jetzt genauso darunter.

Logistik und Industrie

Lager, Distributionszentren und Produktionsstandorte. Großflächige Objekte überschritten 290 kW ohnehin schnell, bei 70 kW kommen auch gering beheizte Logistikflächen und die Nebenanlagen von Kühllägern hinzu.

Handel, Hotellerie und Gesundheit

Einkaufszentren, Supermärkte, Hotels und Kliniken. Wohngebäude bleiben außerhalb von § 56, die Ausweis- und Heizungsregeln des GModG erfassen sie jedoch weiterhin.

Bildung und öffentliche Hand

Schulen, Hochschulen und Verwaltungsgebäude. Für die öffentliche Hand kommt eine zweite Frist hinzu: Neue Nichtwohngebäude im öffentlichen Eigentum, die von einer Behörde genutzt werden, müssen ab Januar 2028 Nullemissionsgebäude sein.

Fällt Ihr Gebäude darunter?
Wenn Ihr Nichtwohngebäude in Deutschland eine Anlagenleistung über 70 kW hat, gilt § 56 bereits, und 2029 ist die Frist. Sprechen Sie mit uns über die Datenseite.
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Die Pflichten

Was das GModG von Gewerbeimmobilien verlangt.

Vier Pflichten sind für Nichtwohngebäude-Portfolios entscheidend. Die erste, die Gebäudeautomatisierung, hängt an kontinuierlichen Verbrauchsdaten und hat die nächstliegende Frist.

Gebäudeautomatisierung (§ 56)

Nichtwohngebäude mit einer Anlagenleistung über 70 kW müssen bis zum 31. Dezember 2029 ein System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung haben. Es muss den Verbrauch fortlaufend erfassen, aufzeichnen und analysieren und die Daten über eine offene Schnittstelle bereitstellen. Details weiter unten.

Energieausweise ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Nichtwohngebäude eine eigene Effizienzklassenskala von A bis G, und bei Verkauf oder Vermietung wird nur noch der Ausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung akzeptiert. Ausweise sind digital und maschinenlesbar auszustellen. Wohngebäude behalten A+ bis H.

Mindeststandards (§§ 40 und 41)

Bestehende Nichtwohngebäude dürfen ab 2030 das 3,5-Fache und ab 2033 das 2,95-Fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Praktisch heißt das: Effizienzklasse G fällt 2030 weg, Klasse F 2033. Für neueren und erneuerbar beheizten Bestand gelten weite Ausnahmen.

Heizung und Nullemissionsneubau

Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Wärme und die Betriebsverbote für alte Kessel sind entfallen. Neu eingebaute fossile Heizungen unterliegen stattdessen ab 2029 einem steigenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe. Ab 2030 sind alle Neubauten als Nullemissionsgebäude zu errichten.

§ 56 im Detail

Die Pflicht zur Gebäudeautomatisierung, im Detail.

§ 56 ersetzt § 71a des alten GEG und ist das deutsche Gegenstück zur niederländischen GACS-Pflicht, beide aus demselben EPBD-Artikel. Er beschreibt sechs Dinge, die ein System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung können muss.

Jeden Hauptenergieträger erfassen

Fortlaufendes Überwachen, Aufzeichnen und Analysieren des Verbrauchs aller Hauptenergieträger und aller gebäudetechnischen Systeme, dazu die Möglichkeit, diesen Verbrauch anzupassen. Keine periodische Prüfung, sondern eine laufende Aufzeichnung. Wärme allein genügt nicht.

Daten über eine offene Schnittstelle

Die Daten müssen über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich sein, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können. Ein geschlossenes System, das seine eigenen Daten nicht herausgeben kann, erfüllt die Anforderung nicht.

Benchmarken, Verluste erkennen, beraten

Das System muss Referenzwerte für die Energieeffizienz des Gebäudes festlegen, Effizienzverluste der gebäudetechnischen Systeme erkennen, den Betreiber über mögliche Verbesserungen informieren und die Raumklimaqualität überwachen. Die Überwachung der Raumklimaqualität ist unter § 56 neu.

Neubau, Automationsgrade und was Erfüllung Ihnen einbringt
Bestandsgebäude über 70 kW brauchen bis Ende 2029 die oben genannte Monitoring-Funktionalität sowie eine automatische Beleuchtungssteuerung. Neubauten müssen zusätzlich einen definierten Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11:2025-10 erreichen: Grad C über 70 kW, Grad B über 290 kW. Es gibt auch eine Entlastung: Ein Gebäude mit einem konformen System nach § 56 ist von der wiederkehrenden Heizungsprüfung und von der Pflichtinspektion der Klimaanlage befreit, sofern die Projektdokumentation dies belegt. Ein Verstoß gegen die Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro je Gebäude geahndet werden.
Die Rolle von Rhino

Rhino liefert die Daten, auf denen § 56 aufsetzt.

Ein System für die Gebäudeautomatisierung braucht eine vollständige, fortlaufende und herstellerunabhängige Aufzeichnung des Energieverbrauchs. Genau das erzeugt Rhino, über alle Medien und jeden Zähler.

Alle Hauptenergieträger, nicht nur Wärme

§ 56 verlangt den Verbrauch über jeden Hauptenergieträger. Rhino erfasst Strom, Gas, Wasser und Wärme auf Zählerebene, alle 15 Minuten aktualisiert. Zähler werden Systemen, Zonen und Etagen zugeordnet, sodass sich der Verbrauch so aufschlüsselt, wie die Vorschrift es erwartet.

Eine offene Schnittstelle, von Haus aus

Die gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle, die § 56 verlangt, ist bei Rhino kein Aufsatz. Alle gemessenen Daten sind über die Utility Data API erreichbar und als CSV exportierbar. Ihre Auswertung bleibt damit nie an einen Hersteller gebunden.

Erkennung von Effizienzverlusten mit Alarmen

Die Alarme von Rhino melden Verbräuche, die vom erwarteten Muster abweichen, per E-Mail oder in der Plattform. Abweichungen werden mit Zeitstempel protokolliert. Genau das macht aus "Effizienzverluste erkennen" etwas, das Sie auch belegen können.

Referenzwerte und periodische Berichte

Rhino erstellt automatisierte Berichte nach Ihrem Zeitplan, mit Verbrauch je Energieträger, Periodenvergleichen und Effizienztrends. Dieselben Daten tragen die Referenzwerte nach § 56 und den Energieausweis.

Die Historie, die § 41 von Ihnen verlangen wird

Ab 2030 kann die zuständige Landesbehörde den Nachweis verlangen, dass ein Gebäude den Mindeststandard einhält. Alle gemessenen Daten liegen während Ihres Abonnements ohne Aufbewahrungsgrenze in der Rhino Cloud. Der Nachweis ist dann bereits vorhanden und muss nicht aus Rechnungen rekonstruiert werden.

Wie Rhino sich mit Ihrem Gebäude verbindet
Rein softwareseitig: Bei Gebäuden mit intelligenten Messsystemen verbindet sich Rhino über die Datenschnittstelle des Zählers. Keine zusätzliche Hardware, in wenigen Tagen aktiv.
Eigene Hardware: Bei älteren Gas-, Wasser- oder Wärmezählern ohne digitale Schnittstelle installiert Rhino kompakte Access Points neben dem vorhandenen Zähler. Kein Zählertausch.
WMBus / BACnet / Modbus: Bei Gebäuden mit vorhandener Gebäudeleittechnik oder Funkzählernetz liest Rhino das Signal direkt aus, ohne zusätzliche Hardware.
Geringer CAPEX: Rhino setzt auf dem auf, was bereits installiert ist. Keine Neuverkabelung, kein Komplettaustausch. Bei 70 kW zählt das umso mehr, denn die neu erfassten Gebäude sind kleiner und das Budget je Objekt ist knapper.
Häufige Fragen

GModG-Compliance, beantwortet.

Das GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) ist das Gesetz, das das Gebäudeenergiegesetz im Juli 2026 neu gefasst und umbenannt hat. Es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die Kernvorschriften traten am 29. Juli 2026 in Kraft. Es bleibt die deutsche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Das GEG ist nicht in einem separaten Gesetz aufgegangen: Es ist derselbe Regelungsbestand, umbenannt und inhaltlich weitgehend neu gefasst. Für gewerbliche Portfolios sind die wesentlichen Änderungen die Absenkung der Schwelle für die Gebäudeautomatisierung auf 70 kW, eine neue Skala A bis G für Energieausweise von Nichtwohngebäuden ab 2027, Mindeststandards für die Energieeffizienz ab 2030 und der Wegfall der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Wärme.
§ 56 verlangt, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW für Heizung, Klimatisierung oder kombinierte Lüftung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgerüstet werden, es sei denn, die Ausrüstung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar. Das System muss den Verbrauch aller Hauptenergieträger fortlaufend überwachen, aufzeichnen und analysieren, die Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle bereitstellen, sodass Auswertungen herstellerunabhängig möglich sind, Referenzwerte für die Energieeffizienz festlegen, Effizienzverluste erkennen, den Betreiber über Verbesserungen informieren und die Raumklimaqualität überwachen. Gebäude über 70 kW brauchen bis zum selben Datum außerdem eine automatische Beleuchtungssteuerung. § 56 hat § 71a des alten GEG abgelöst, der ab 290 kW galt.
Für beide. Die Schwelle von 70 kW und die Frist zum 31. Dezember 2029 gelten für bestehende Nichtwohngebäude ebenso wie für neue. Genau das macht die Änderung für Bestandsportfolios so relevant und nicht nur für die Projektentwicklung. Der Unterschied: Neubauten tragen eine zusätzliche Anforderung. Sie müssen einen definierten Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11:2025-10 erreichen, Grad C über 70 kW und Grad B über 290 kW, dazu ein technisches Monitoring bei der Inbetriebnahme. Bestandsgebäude brauchen die Monitoring-Funktionalität und die Beleuchtungssteuerung, aber keinen Automationsgrad. Wir empfehlen, die Anwendbarkeit im Einzelfall mit Ihrem Energieberater zu klären.
Es sind zwei nationale Fassungen derselben Regel. Sowohl § 56 in Deutschland als auch GACS in den Niederlanden setzen die Gebäudeautomatisierungspflicht der EPBD um. Die technischen Anforderungen sind nahezu identisch: fortlaufendes Monitoring, Effizienz-Benchmarking und interoperable Kommunikation. Unterschiedlich sind inzwischen die Schwellen, und genau das ist die praktische Falle für grenzüberschreitende Portfolios. GACS gilt in den Niederlanden weiterhin ab 290 kW, Deutschland ist auf 70 kW gegangen. Wer in beiden Ländern Objekte hält, wird über die deutsche Schwelle Gebäude erfassen, die bisher als nicht betroffen galten. Dieselbe Datengrundlage deckt beide ab.
Rhino liefert die Monitoring-, Aufzeichnungs- und Analyseebene, die § 56 verlangt, und die geforderte offene Schnittstelle. Rhino erfasst den Verbrauch je Energieträger auf Zähler- und Zonenebene, alarmiert bei Effizienzverlusten, hält die vollständige Historie vor und liest P1-, WMBus-, BACnet- und Modbus-Systeme aus. Zur Gebäudeautomatisierung gehört auch das Steuern der technischen Anlagen selbst, das Rhino ausliest und auswertet, aber nicht ansteuert, sowie die Überwachung der Raumklimaqualität, die Rhino über seine Luftqualitätssensoren abdeckt. Die meisten deutschen Gebäude kombinieren die Datenebene von Rhino mit der vorhandenen Regelungstechnik. Ein Verstoß gegen die Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro je Gebäude, daher empfehlen wir, das vollständige Compliance-Bild mit Ihrem Energieberater abzustimmen.

Die Schwelle hat sich bewegt. Ihre Daten sollten es auch.

Wenn Ihr Nichtwohngebäude in Deutschland eine Anlagenleistung über 70 kW hat, gilt § 56 bereits, und der 31. Dezember 2029 ist die Frist. Rhino verbindet sich mit Ihren vorhandenen Zählern und liefert die fortlaufenden, herstellerunabhängigen Verbrauchsdaten, auf denen die Vorschrift aufsetzt.

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